Rechengrößen der Sozialversicherung 2025

Was sich zum Jahreswechsel ändert

Die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2025 sind Anfang November 2024 von der Bundesregierung beschlossen worden. Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) im Jahr 2025 steigt auf 73.800 Euro pro Jahr (6.150 Euro pro Monat).

Die Beitragsbemessungsgrenze und die Bezugsgröße gelten ab 2025 außerdem bundeseinheitlich. Die Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken- und Pflegeversicherung steigt deutlich auf 66.150 € pro Jahr (5.512,50 € pro Monat). Grund sind die gestiegenen Löhne und Gehälter.

Die Bezugsgröße steigt auf 44.940 € pro Jahr (3.745 € pro Monat).

Weitere Zahlen und Fakten finden Sie auf unserer Homepage

Änderungen der Beitragsbemessungsgrenze

2024 2025
Beitragsbemessungsgrenze KV/PV 62.100 jährlich 5.175 monatlich 66.150 jährlich 5.512,50 monatlich
Beitragsbemessungsgrenze RV/AV 90.600 jährlich (West) 89.400 jährlich (Ost) 96.600 jährlich 8.050 monatlich
Jahresarbeitsentgeltgrenze KV/PV 69.300 jährlich* 5.775 monatlich* 73.800 jährlich* 6.150 monatlich*
Bezugsgröße 42.420 jährlich 3.535 monatlich 44.940 jährlich 3.745 monatlich
Einkommensgrenze Familienversicherung 505 monatlich 535 monatlich
*Für Versicherte, die am 31.12.2002 privat krankenversichert waren, gilt die besondere Grenze von 66.150 jährlich.    

Beitragssätze ab 1. Januar 2025

Krankenversicherung allgemein 14,6 %
Zusatzbeitrag BKK 3,4 %
Pflegeversicherung für Kinderlose 4,2 %
Rentenversicherung 18,6 %
Arbeitslosenversicherung 2,6 %

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Veröffentlicht: 17.12.2024 - Aktualisiert: 30.04.2026