Gesundheitsdatennutzung

Nutzung von Ihren Daten verbessert Ihre Gesundheit

Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) mag auf den ersten Blick sperrig klingen, eröffnet jedoch neue Möglichkeiten für eine bessere medizinische Versorgung und mehr Sicherheit. Ziel des Gesetzes ist es, mithilfe von Daten das Gesundheitssystem weiterzuentwickeln, die Forschung zu fördern und vor allem die gesundheitliche Versorgung zu verbessern.

Gezielte Hinweise für Ihre Gesundheit

Um Ihre Gesundheit optimal zu unterstützen, erlaubt uns das GDNG eine gezielte Auswertung bestimmter Gesundheitsdaten. Konkret bedeutet das: Wir dürfen Daten nutzen, die bei uns zu Ihrer Person vorliegen, um Sie beispielsweise darauf hinzuweisen, wenn gesundheitliche Risiken bestehen oder eine Impfung aufgefrischt werden sollte. Dadurch können Erkrankungen frühzeitig erkannt und Versorgungslücken geschlossen werden.

Die möglichen Einsatzbereiche sind vielfältig:

  • Erkennen seltener Erkrankungen.
  • Krebsvorsorge: Hinweise auf Untersuchungen zur Prävention.
  • Medikationssicherheit: Aufdecken potenziell gefährlicher Wechselwirkungen zwischen Medikamenten.
  • Pflegebedürftigkeit: Frühzeitiges Erkennen von Erkrankungen, die auf eine mögliche Pflegebedürftigkeit hinweisen.
  • Schwerwiegende Gesundheitsrisiken: Identifikation anderer schwerwiegender Gesundheitsgefährdungen, etwa Schlaganfallrisiken.
  • Impfschutz: Hinweise auf empfohlene Schutzimpfungen und das Schließen von Impflücken, etwa durch altersbedingte Impfempfehlungen.

Datenschutz hat oberste Priorität

Selbstverständlich nutzen wir die Daten streng nach den gesetzlichen Datenschutzvorgaben. Die Auswertungen und Hinweise dienen allein Ihrer Unterstützung und als Entscheidungshilfe. Sämtliche Therapieentscheidungen treffen Sie weiterhin eigenverantwortlich in Abstimmung mit Ihren medizinischen Fachärztinnen und -ärzten.

Falls Sie nicht möchten, dass Ihre Daten genutzt werden, können Sie dem jederzeit widersprechen. Dabei haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch gegen alle Datenauswertungen nach § 25b SGB V einzulegen oder nur gegen einzelne Einsatzbereiche. Ein entsprechendes Formular haben wir auf unserer Homepage für Sie vorbereitet.

Mehr Informationen finden Sie auf unserer Homepage

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Veröffentlicht: 25.08.2025 - Aktualisiert: 30.04.2026