Rechengrößen der Sozialversicherung 2026

Was sich zum Jahreswechsel ändert

Die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2026 sind am 26. November veröffentlicht worden. Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) im Jahr 2026 steigt auf 77.400 Euro pro Jahr (6.450 Euro pro Monat).

Die Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 69.750 Euro pro Jahr (5.812,50 Euro pro Monat). Grund sind die gestiegenen Löhne und Gehälter.

Die Bezugsgröße steigt auf 47.460 Euro pro Jahr (3.955 Euro pro Monat).

Weitere Zahlen und Fakten finden Sie auf unserer Homepage

Änderungen der Beitragsbemessungsgrenze (in Euro)

2025 2026
Beitragsbemessungsgrenze KV/PV 66.150 jährlich 5.512,50 monatlich 69.750 jährlich 5.812,50 monatlich
Beitragsbemessungsgrenze RV/AV 96.600 jährlich 8.050 monatlich 101.400 jährlich 8.450 monatlich
Jahresarbeitsentgeltgrenze KV/PV 73.800 jährlich* 6.150 monatlich* 77.400 jährlich* 6.450 monatlich*
Bezugsgröße 44.940 jährlich 3.745 monatlich 47.460 jährlich 3.955 monatlich
Einkommensgrenze Familienversicherung 535 monatlich 565 monatlich
*Für Versicherte, die am 31.12.2002 privat krankenversichert waren, gilt die besondere Grenze von 69.750 Euro jährlich (2026).    

Beitragssätze ab 1. Januar 2026

Krankenversicherung allgemein 14,6 %
Zusatzbeitrag BKK 3,4 %
Pflegeversicherung für Kinderlose 4,2 %
Rentenversicherung 18,6 %
Arbeitslosenversicherung 2,6 %

Veröffentlicht: 19.12.2025 - Aktualisiert: 23.12.2025